Termine

 
Info - Treffen Augsburg
 
jeden 1. Freitag im Monat
19:00 Uhr
 
Vereinsheim des TG Victoria Sportanlage Süd.
Ilsungstraße 15a  
 
86161 Augsburg.
 
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 Info - Treffen Vöhringen / Iller
 
03.03.2012 15:00 Uhr
 
Zom Verkaufda Großvaddr
Ulmer Strasse 2 
 
89269 Vöhringen/ Iller
 
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Info - Treffen München / Neuhausen
 
05.03.2012 19:00 Uhr
 
Gaststätte "Ewiges Licht"
Wälsungenstr. 1
 

80639 München-Neuhausen
 


Kontaktnummer

Ringvorsorge:


0176 /
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Entstehung der Ringvorsorge-Weltanschauungsgemeinschaft

Die Ringvorsorge entstand aufgrund eines Unfalles der Frau U. M. Kuklinski am 6. November 1997.  Obwohl sie im Rollstuhl saß und zu diesem Zeitpunkt einen 8 Monate alten Sohn zu versorgen hatte, verweigerten die Behörden Hilfe und Unterstützung. Die Willkür der Beamten kannte keine Grenzen. Sie wurde betrogen, indem man ihr die Unterstützung lt. Behindertenschutzgesetz versagte.
Um ihren kleinen Sohn zu schützen verfasste sie deshalb eine „ Vorsorgeurkunde“.
Vier Jahre später wurde die Vorsorgeurkunde um mehrere Personen einschließlich ihrer Eltern und Schwester erweitert. Intensiv mit dem Betreuungsrecht beschäftigte sich Frau Kuklinski, als sie 2003 von der Betreuungsbehörde zur Betreuerin bestellt wurde. Sie erkannte aber sehr schnell, wie unglaublich pervers und menschenverachtend die Gesetzgebung Betreuungsrecht/Rechtspflege/ Pflegschaftsrecht ist.

Von Behörden mißhandelte,  erniedrigte Personen schlossen sich nun reihenweise der Ringvorsorge an, um dort Schutz zu finden. Man wollte mit Menschen verbunden zu sein, die wissen, dass Akten auf Weisungen und in behördlichen Übereinkommen frisiert werden.

Auf Grund dieser Erkenntnisse betreffend des Mißbrauches des Betreuungsrechtes wollte man Frau Kuklinski im Gegenzug mundtod machen. So sollte aus einer Betreuerin eine „Betreute“ werden.

Selbst vor Kriminalisierung wurde nicht zurückgeschreckt. Es wurden Methoden angewandt, die an dunkelste Vergangenheit Deutschlands erinnert. Die Personen der Ringvorsorge wurden nach allen Regeln der BRD-Verwaltungsunmenschlichkeit systematisch erniedrigt, entrechtet und betrogen.

Das brachte Frau Kuklinski dazu akribisch nationales und internationales Recht zu erlernen. Sie lernte die Kommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB -  nach dem renomierten BGB Kommentar Palandtkennen. Zusätzlich sorgte eine Petition beim Europäischen Parlament in Brüssel einen klareren Blick auf die Dinge.

Brüssel verwies eindeutig auf die Verpflichtung, völkerrechtliche Verträge anzuerkennen und einzuhalten. (s. Arbeitsdokument des EU Parlaments, deutsche Fassung Januar 2009). Bis dato wurde dies nicht umgesetzt, siehe Nichtbeachtung der Charta von Paris, Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter. (siehe auch „Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft“. Es stellt sich die Frage, weshalb man über den Personalausweis im BRD Recht gefangen gehalten wird, obwohl dies schon aufgrund UNO-Resolution 217 A (III) verboten ist.

Keineswegs kann man zufrieden sein, mit heimlich unterschriebenen Verträgen, so z.B. die Änderung des Art. 1 GG auf 1 a, welcher jegliche Rechte einschränkt. Dies war nie genehmigungsfähig, da ein eindeutiger Bruch internationaler Grund- und Menschenrechtschartas vorliegt. Selbst die eigene Satzung (Grundgesetz) verbietet dieses Vorgehen, nach Art. 79. Auch die Anwendung des Art. 2 Abs. 2 GG ist niemals genehmigungsfähig, da es sich um ein unbestimmtes Gesetz handelt und somit wieder gegen das Rechtssicherheitsgebot und das Sozialstaatsprinzip verstoßen wird.
Ferner besagt IPSEN Staatsrecht II Rn. 777, 836, 846, 856, 877 (10. Auflage) unmißverständlich, daß Willkür vorboten ist, sowie das Zitiergebot.

Beim Europäischen Parlament wurde durch hunderte Petitionen eindeutig dargelegt, bewiesen und  anerkannt, dass eine klare Verstoßlage gegen Menschenrechte in der BRD vorliegt bzw. Gang und gäbe ist. Die ausländische Presse und Rundfunk berichteten ausführlich. Die „Freien Medien“ in Deutschland erhielten daraufhin einen Maulkorb.

Im Wissen um die Brutalität gerichtlicher und behördlicher Willkürentscheidungen, schließen sich immer mehr Personen der Ringvorsorge an, die aufgrund des Rechtsstatus mit Blick auf internationales Recht Schutz bietet.